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Satzung

1. Der Tag beginnt um 15:00, endet um 10:00.

2. Als Bestätigung der Reservierung erfolgt eine Anzahlung auf unser Bankkonto innerhalb von 3 Tagen ab dem Datum der Reservierung.

3. Die Unterbringung und Abreise erfolgt im Beisein des Vermieters. Bitte informieren Sie den Eigentümer im Voraus über Ihre Ankunfts- und Abreisezeit, damit das Zimmer effizient abgeholt werden kann.

4. Die Abrechnung des Aufenthalts und der Check-in erfolgt am Anreisetag.

5. Eine verspätete Ankunft oder eine Verkürzung des Aufenthalts entbindet den Gast nicht von der vollständigen Zahlung für den in der Reservierung angegebenen Aufenthaltszeitraum.

6. Wird der Aufenthalt ganz oder teilweise nicht innerhalb des zuvor gebuchten Zeitraums in Anspruch genommen, hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags oder auf eine Minderung des Leistungspreises für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum.

7. Das Rauchen ist in der Einrichtung strengstens untersagt.

8. Willa Liczyrzepa haftet nicht für Wertgegenstände, die in der Einrichtung zurückgelassen und nicht deponiert werden.

9. Die Zimmer sind mit einem Satz Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet. Handtücher und Bettwäsche werden gegen Aufpreis ausgetauscht.

10. Werden Handtücher und Bettwäsche am Abreisetag zum Abwischen von Schuhen, Böden etc. verwendet, fallen für den Gast Kosten für die Anschaffung neuer Handtücher und Bettwäsche an.

11. Wenn Sie Ihren Aufenthalt stornieren, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.

12. Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr

13. Mit der Zahlung der Anzahlung erklären Sie sich mit den Bestimmungen einverstanden.

14. Haustiere sind nicht erlaubt.

15. Der Gast ist insbesondere verpflichtet:

- die Räume selbständig aufgeräumt und sauber zu halten,

- die in der Anlage befindlichen Geräte so zu nutzen, dass weder Schäden noch eine Verschlechterung ihres Zustands entstehen.

16. Der Gast haftet finanziell für Schäden an den belegten Zimmern oder für den Verlust von Gegenständen.

17. Aufgrund der Verantwortung der Erziehungsberechtigten für die Sicherheit und für etwaige Folgen des Handelns ihrer Kinder fordert der Eigentümer der Einrichtung eine verstärkte Fürsorge für sie. Für die Sicherheit der sich auf dem Gelände aufhaltenden Kinder sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Kinder dürfen den Spielplatz nur unter Aufsicht Erwachsener und auf eigene Gefahr nutzen.

18. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Bestimmungen der Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, die Aufenthaltsdauer der Gäste einseitig zu verkürzen und sie zum sofortigen Verlassen der Anlage aufzufordern.

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